Einstellungsentscheidung

Mit 1. September 2011 wurde gemäß § 35a Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG) die Möglichkeit geschaffen, Entscheidungen der Staatsanwaltschaften über die Einstellung von Ermittlungsverfahren, deren Führung öffentliches Interesse ausgelöst hat oder durch die über den Einzelfall hinausgehende bedeutende rechtliche Fragen geklärt werden, anonymisiert zu veröffentlichen.

Eine eventuelle Veröffentlichung hat in der Ediktsdatei zu erfolgen und ist durch die jeweilige Oberstaatsanwaltschaft anzuordnen.

Die veröffentlichten Einstellungsentscheidungen können über den nebenstehenden Link abgerufen werden.

Quellen

http://justiz.gv.at/web2013/html/default/2c94848525f84a630132636d16d256d8.de.html 23.09.2014

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