Von Einsatzwechseltätigkeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit an wechselenden Einsatzstellen erbringen muss. Die Einsatzwechseltätigkeit muss im Arbeitsvertrag geregelt sein, kann sich aber auch aus dem Berufsbild ergeben.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/einsatzwechseltaetigkeit.php 29.09.2014
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