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Eigenmittel

Die EU-Eigenmittel stellen die Haupteinnahmequellen für den EU-Haushalt dar. Die jährlichen Ausgaben der EU dürfen ihre Einnahmen nicht überschreiten (d. h., sie führt einen ausgeglichenen Haushalt).

Es werden drei Arten von Eigenmitteln unterschieden:

  • Traditionelle Eigenmittel bestehen hauptsächlich aus Zöllen auf Einfuhren in die EU und aus Zuckerabgaben. Die Länder behalten 20 % der erhobenen Zölle, um ihre Erhebungskosten zu decken;
  • für die auf der Mehrwertsteuer (MwSt.) basierenden Eigenmittel wird ein Satz von 0,3 % der MwSt.-Bemessungsgrundlage jedes EU-Landes an die EU übertragen;
  • für die auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierenden Eigenmittel überträgt jedes EU-Land einen einheitlichen Prozentsatz seines BNE an die EU. Dieser Prozentsatz wird angepasst, sodass die Gesamteinnahmen der vereinbarten Zahlungshöhe entsprechen. Diese Eigenmittel stellen die größte Einnahmequelle der EU dar.

Zur Korrektur von als zu hoch wahrgenommenen Beiträgen bestimmter Länder, z. B. Deutschlands, der Niederlande, Schwedens und des Vereinigten Königreichs (1), wurden Korrekturmechanismen eingeführt.

2014 erließ der Rat einen neuen Eigenmittelbeschluss, der einige Änderungen – insbesondere in Bezug auf die Korrekturmechanismen – für den Zeitraum 2014-2020 einführte. Der Beschluss tritt erst nach der Ratifikation durch die EU-Länder in Kraft, doch die neuen Vorschriften gelten rückwirkend ab 1. Januar 2014.

Darüber hinaus wurde 2014 eine hochrangige Gruppe „Eigenmittel“ geschaffen, die Vorschläge zur Verbesserung des Systems aussprechen wird.

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