Berechnungsmodell zur Verteilung von Mandaten an wahlwerbende Gruppierungen gemäß den von diesen erzielten Stimmen. Wird auch bei der Verteilung der Ausschussmandate an die Klubs bzw. Fraktionen im Nationalrat und im Bundesrat angewandt (§ 30 Abs. 4 GOG-NR) (§ 13 Abs. 1 GO-BR).
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml