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Capital Requirements Directive

Als Capital Requirements Directives (deutsche Bezeichnung: „Richtlinien über Eigenkapitalanforderungen“) werden die beiden Richtlinien der Europäischen Union 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie) bezeichnet. Gelegentlich ist damit auch nur die Richtlinie 2006/48/EG gemeint.

Umsetzung von Basel II

In den Richtlinien wird Basel II in europäisches Recht umgesetzt. Enthalten sind Mindesteigenkapitalanforderungen an Banken, durch Bankaufsicht zu prüfende Anforderungen an Banken und Offenlegungsvorschriften an Banken.

Ihre Inhalte wurden, soweit sie nicht zu Änderungen des Kreditwesengesetzes führten, in der Solvabilitätsverordnung (SolvV), der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA) (MaRisk) in deutsches Recht umgesetzt.

Neufassung zur Umsetzung von Basel III

Im Dezember 2010 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht unter dem Arbeitstitel Basel III eine umfassende Überarbeitung des aufsichtlichen Rahmens verabschiedet. Auch dieses Dokument soll von der EU übernommen werden. Dazu hat die EU-Kommission im Juli 2011 einen Vorschlag vorgestellt, der in der Presse häufig mit CRD IV bezeichnet wird. Der Vorschlag besteht allerdings aus zwei Dokumenten: aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation – sog. CRR), welche als Europäische Verordnung unmittelbar anzuwenden ist sowie der ergänzenden Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive – CRD IV), die durch das sogenannte CRD-IV-Umsetzungsgesetz vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) in nationales Recht umgesetzt wurde. Beide sind laut Mitteilung der EU-Kommission am 17. Juli 2013 in Kraft getreten und lösten die alten Richtlinien 2006/48 und 2006/49 ab. Die neuen Regeln zur Ermittlung der angemessenen Kapitalausstattung, zu den Offenlegungspflichten für Institute sowie den Großkreditregeln sind grundsätzlich ab 1. Januar 2014 anzuwenden, jedoch gelten hierbei noch umfangreiche Übergangsregelungen.

Quellen

Quellen & Einzelnachweise

  1. Volltitel: Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
  2. Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten

http://de.wikipedia.org/wiki/Capital_Requirements_Directive 18.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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