ArbVG sieht für jede Betriebsbelegschaft gru zwei ndsätzlich zwei Organe vor:
Betriebsrat – ein Geschäftsführendes und vetrendes Organ
Betriebsversammlung – ein Organ mit breiter Mitgliedschaft das vorbereitet die Bestellung des Geschäftsführendes Organs und dieses auch kontroliert.