Betriebsvertretung

ArbVG sieht für jede Betriebsbelegschaft gru zwei ndsätzlich zwei Organe vor:

Betriebsrat – ein Geschäftsführendes und vetrendes Organ

Betriebsversammlung – ein Organ mit breiter Mitgliedschaft das vorbereitet die Bestellung des Geschäftsführendes Organs und dieses auch kontroliert.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

alexander-stuecklberger

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results