Jenes Mitglied eines Ausschusses, das den Verlauf der Verhandlungen über einen bestimmten Gegenstand dem Plenum zur Kenntnis bringt.
Der/Die BerichterstatterIn unterfertigt gemeinsam mit dem Ausschussobmann oder der Ausschussobfrau den Ausschussbericht.
Auf eine mündliche Berichterstattung vor Eingang in die Debatte wird im Nationalrat in der Regel verzichtet. Im Bundesrat erfolgt vor Eröffnung der Debatte über einen Verhandlungsgegenstand jeweils eine mündliche Berichterstattung.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml