Behinderte

Menschen mit Abweichungen von dem für das Lebensalter typischen Zustand und beeinträchtigter Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Maßgeblich ist die Feststellung einer Behinderung, deren jeweiliges Ausmaß dann die Anerkennung als Schwerbehinderte oder Gleichgestellte rechtfertigt.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/behinderte/behinderte.htm 15.09.2014

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