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Bauverbot

Das Amt eines Bezirks erlässt ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • technisch – Leitungen, Elektrizitätswerke, Schottergruben, Bergbau, spezielle Bauvorhaben, Überarbeitung von Bauzonen oder Kataster
  • Landschaftlich – Heide, Moore, Seen
  • biologisch – seltene Pflanzen- und Tierarten, Biotope
  • Naturgefahren – Lawinengänge, Wildbach- und Murenzonen
  • Umweltschutz – wegen Fabriken, Straßen, Wasserschutzgebieten

Bauverbote können absolut sein, aber auch befristet oder bedingt (z. B. betreffs Bauhöhe, Zuleitungen). Manchmal werden sie mit Auflagen (z. B. kein Brunnen) erlassen. Ein absolutes Bauverbot besteht in vielen Natur- und Nationalparks, z. B. im Nationalpark Hohe Tauern.

Siehe auch

  • Bauordnung
  • Baurecht
  • Bauamt

Quellen

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Bauverbot 05.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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