Bauherrenmodell

Unter einem Bauherrenmodell versteht man den Zusammenschluss mehrerer Bauherren zu einer Gemeinschaft mit dem Ziel, Eigentumswohnungen zu bauen bzw. wertbeständige Immobilien zu erwerben und zu vermieten. Ein wesentliches Element des Bauherrenmodells ist die Einschaltung eines Treuhänders, der im Auftrag und mit Vollmacht der Bauherren sämtliche notwendigen Verträge abschließt. Der Treuhänder kauft also für seine Auftraggeber das Grundstück und vergibt auch die Werkverträge für den Bau bzw. er erwirbt für die Gemeinschaft ein bereits fertig gestelltes Objekt. In beiden Fällen trägt das wirtschaftliche Risiko der einzelne Bauherr.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/bauherrenmodell/bauherrenmodell.htm

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