Bankier

Bezeichnung für denjenigen, der Bezogener eines Schecks sein kann. Dazu zählen im Handelsregister eingetragenen Firmen, die gewerbsmäßig Bankiersgeschäfte betreiben, sowie unter anderem Sparkassen und Genossenschaften. In der Regel handelt es sich um Kreditinstitute.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/bankier/bankier.htm

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