Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses und mit dem Auszug des Mieters aus der Mietwohnung taucht immer wieder die Frage auf, in welchem Zustand der Mieter die von ihm angemieteten Räume zu verlassen hat. Allgemeine Meinung ist, dass der Mieter auf keinen Fall die Räume absolut neuwertig zurückzugeben hat, auch wenn er sie neu übernommen hat. Abnutzungsspuren müssen vom Vermieter hingenommen werden, denn dafür zahlt der Mieter ja die Miete.
Wenn zwischen Vermieter und Mieter keine Schönheitsreparaturen vereinbart sind, braucht der Mieter die Wohnung nur sauber und besenrein zurückzugeben. Allerdings muss der Mieter an der Mietsache verursachte Schäden beseitigen oder entsprechenden Schadensersatz in Geld an den Vermieter bezahlen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/auszug-des-mieters/auszug-des-mieters.htm