Auswanderung

Ist das Verlassen des Staatsgebiets mit dem Ziel, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben u. eine neue – die des Einwanderungslandes – anzunehmen.

Verlassen eines Staatsgebiets auf Dauer. Steht jedem Bundesbürger frei; fällt jedoch nicht unter die grundgesetzlich gewährleistete Freizügigkeit, da diese nur innerhalb des Bundesgebietes besteht.

Ihr Gegensatz ist die Einwanderung.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/auswanderung/auswanderung.htm

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