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Ist das Verlassen des Staatsgebiets mit dem Ziel, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben u. eine neue – die des Einwanderungslandes – anzunehmen.
Verlassen eines Staatsgebiets auf Dauer. Steht jedem Bundesbürger frei; fällt jedoch nicht unter die grundgesetzlich gewährleistete Freizügigkeit, da diese nur innerhalb des Bundesgebietes besteht.
Ihr Gegensatz ist die Einwanderung.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/auswanderung/auswanderung.htm