Aussenbereich

Ein Begriff des Baurechts. Darunter ist der Bereich zu verstehen, der ausserhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans oder ausserhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt. Ist die Gesamtheit der Grundstücke, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/aussenbereich/aussenbereich.htm

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