Es gilt eine Person unter 18 Jahren, also bis zum Eintritt der Volljährigkeit, als minderjährig. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
Ein Minderjähriger ist eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Minderjähriger, der das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat, ist ein Jugendlicher. Dies ist festgelegt im § 21 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, im § 1 Jugendgerichtsgesetz und im § 74 Strafgesetzbuch.
Siehe auch
- Unmündigkeit
- Volljährigkeit
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Minderj%C3%A4hrigkeit#.C3.96sterreich 12.12.2014
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