Sie sind hier:
- Ratgeber
- Strafrecht & Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Animus auctoris
Die Ausdrücke animus auctoris (lateinisch ”Wille des Urhebers”) und animus socii (Wille des Teilnehmers) gehören im Strafrecht zum Problemkreis von Täterschaft und Teilnahme.
Nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung wird als Täter behandelt, wer den Willen hatte, als Täter zu handeln (animus auctoris) und als Teilnehmer, wer (lediglich) den Willen hatte, als Teilnehmer zu handeln (animus socii).
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Animus_socii 12.12.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.