Aktionär

Gesellschafter einer Aktiengesellschaft. Haftet für Schulden der AG nicht persönlich, sondern nur mit seiner Beteiligung. Er hat Pflichten (z.B. Einlagepflicht) und Rechte (z.B. Dividende, Stimmrecht).

Quellen

Lit.: Kindler, P., Der Aktionär in der Informationsgesellschaft, NJW 2001, 1678

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