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Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz

Durch das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010) BGBl. I Nr. 9/2010, in Kraft getreten am 1. Juli 2010. soll in Österreich das formelle Abgabenrecht übersichtlicher und moderner gestaltet werden.

Die bisherigen Zuständigkeitsregeln in der Bundesabgabenordnung (BAO) und dem bisherigen AVOG wurden zusammengeführt. Zur Durchführung des AVOG wurde auf Grundlage der §§ 8, 9 und 10 des AVOG 2010 die „”Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010” (AVOG 2010 – DV)BGBl. II Nr. 165/2010. Die Durchführungsverordnung besteht aus 20 Paragraphen und regelt einige Bestimmungen des AVOG 2010 im Detail (z.B. bezüglich Sonderzuständigkeiten der Zollämter) erlassen.

Gemäß den Materialien zur Gesetzwerdung soll der Steuerpflichtige zukünftig als “Kunde” der Finanzverwaltung angesehen werden.

Einwirkung auf andere Gesetze

Durch das AVOG 2010 wurde in Österreich das

  • Einkommensteuergesetz 1988,
  • Umgründungssteuergesetz,
  • Gebührengesetz 1957,
  • Kapitalverkehrsteuergesetz 1934,
  • Versicherungssteuergesetz 1953,
  • Feuerschutzsteuergesetz 1952,
  • Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992,
  • Familienlastenausgleichsgesetz 1967,
  • Bundesabgabenordnung,
  • Finanzstrafgesetz,
  • Rundfunkgebührengesetz,
  • Entschädigungsgesetz CSSR und
  • EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz
    geändert.

Aufbau

Das AVOG 2010 besteht aus vier Hauptteilen mit 32 Paragraphen.

1. Teil (Allgemeine Bestimmungen, §§ 1 bis 7)

2. Teil (Bundesministerium für Finanzen, § 8)

3. Teil (Steuer- und Zollverwaltung §§ 9 bis 29)

4. Teil (Inkrafttretens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen, §§ 30 bis 32)

Der 3. Teil des AVOG ist der relevante Teil des Gesetzes. Darin werden die Behörden der Steuer- und Zollverwaltung sowie deren Zuständigkeiten geregelt.

Weblinks

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006672 AVOG Gesetzestext

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 25.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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