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argumentum e contrario Umkehrschluss ist ein Umkehrschluss
lat. Schluss aus dem Gegenteil ist der Umkehrschluss von der Regelung eines geregelten Falles auf die umgekehrte Rechtsfolge für einen nicht geregelten Fall.
Siehe auch
Rechtsnorm
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/argumentum-e-contrario-umkehrschluss/argumentum-e-contrario-umkehrschluss.htm