Reisekosten sind Aufwendungen, die durch eine beruflich oder betrieblich veranlasste Reise entstehen. Dazu zählen vor allem Fahrtkosten, Tagesgelder für Verpflegungsmehraufwand, Nächtigungskosten und sonstige notwendige Nebenkosten der Reise.
Steuerliche Behandlung
Bei Arbeitnehmern können Reisekosten als Werbungskosten absetzbar sein, wenn die Reise beruflich veranlasst ist und der Arbeitgeber die Kosten nicht oder nicht vollständig ersetzt. Maßgeblich ist dafür insbesondere § 16 EStG.
Bei Selbständigen und Unternehmern kommen beruflich veranlasste Reisekosten grundsätzlich als Betriebsausgaben in Betracht. Auch hier ist entscheidend, dass ein klarer betrieblicher Zusammenhang besteht.
Welche Kosten typischerweise erfasst sind
Zu den Reisekosten gehören insbesondere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder das beruflich verwendete Fahrzeug, angemessene Nächtigungskosten sowie Tagesgelder unter den steuerlichen Voraussetzungen. Werden Kosten bereits steuerfrei ersetzt, kann derselbe Aufwand nicht nochmals als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Worauf in der Praxis zu achten ist
Entscheidend ist immer die berufliche oder betriebliche Veranlassung. Private Reisekosten sind steuerlich nicht abzugsfähig. Bei gemischten Reisen ist genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein beruflicher Anteil ausreichend klar abgegrenzt werden kann.
Quellen
- RIS § 16 EStG
- RIS § 4 EStG
- RIS § 26 EStG
- BMF ABC der Werbungskosten
- BMF Werbungskosten Überblick
- oesterreich.gv.at Reisekosten aus Steuersicht
Fachbücher und Kommentare
- Baldauf Renate, Jakom Redaktion Hrsg Jakom EStG, 18. Auflage, Linde Verlag, 2025
- Doralt Werner, Kirchmayr Georg, Mayr Gunter, Zorn Michael Hrsg EStG Kommentar, Facultas, laufende Ausgabe





