Der Landeshauptmann beziehungsweise die Landeshauptfrau sind der Vorsitzender bzw. die Vorsitzende einer Landesregierung.
Die Landeshauptleute sind berechtigt, an allen Verhandlungen des Bundesrats-Plenums nicht auch der Ausschüsse teilzunehmen, und können sich dort auch zu Wort melden. Sie können zu Angelegenheiten ihres Landes auch mündliche Erklärungen im Bundesrat abgeben. Wenn 5 Bundesräte und Bundesrätinnen oder die Bundesräte und Bundesrätinnen eines Bundeslandes es verlangen, wird darüber eine Debatte abgehalten.
Im Nationalrat haben die Landeshauptleute nicht das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml