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Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Einrede_des_nichterf%C3%BCllten_Vertrags 11.12.2014
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