Bundesminister für Justiz

Der Bundesminister für Justiz steht an der Spitze der Justizverwaltung; ihm ist das Bundesministerium für Justiz beigeordnet. Der Bundesminister für Justiz gehört zu den obersten Verwaltungsorganen des Bundes und ist Mitglied der Bundesregierung. Ihm obliegt die politische Leitung, Koordination und oberste Aufsicht über das Justizressort (samt Strafvollzug) und alle dazugehörenden Dienststellen.

Quellen

http://justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4ac8322985dd501229ce35f28009f.de.html 23.09.2014

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