Die Abrogation (von lateinisch abrogatio „Aufhebung“, „Widerruf“) ist die endgültige, vollständige Aufhebung einer Gesamtheit von Rechtsvorschriften.
Liegt vor, wenn ein Gefüge von Rechtssätzen durch später erlassene Rechtssätze nicht nur teilweise – soweit die neue Regelung eingreift – ersetzt (Derogation), sondern insgesamt außer Anwendung gesetzt wird.
Siehe auch
Derogation