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Schönherr gewinnt EU-Markenlöschungsverfahren vor Gericht der EU

Schönherr hat Tehnoexport, einen serbischen Hersteller von Heizungs-, Lüftungs- und Klimatisierungsprodukten, erfolgreich in einem Markenlöschungsverfahren gegen vier Marken vor dem Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) vertreten. In dem Verfahren brachte Tehnoexport vor, dass dessen Konkurrent mehrere Marken bösgläubig angemeldet habe, da diese Zeichen enthielten, die von Tehnoexport benutzt worden seien. Das EUIPO entschied, dass die Marken wegen Bösgläubigkeit gelöscht werden müssen. Diese Entscheidungen wurden von der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO bestätigt.

In zwei der vier Fälle legte der Wettbewerber Beschwerde beim Gericht der EU (EuG) ein. Nach einer mündlichen Verhandlung in Luxemburg, bei der Schönherr IP-Partner Christian Schumacher für Tehnoexport plädierte, erließ das Gericht am 6. März 2024 eine Entscheidung, die die Löschung der Marken des Mitbewerbers wegen Bösgläubigkeit und damit die angefochtenen Entscheidungen des EUIPO bestätigte. Die vollständige Entscheidung ist hier abrufbar.

Zwar kann gegen die Entscheidung noch Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden, jedoch ist eine solche Klage beim höchsten EU-Gericht auf solche Fälle beschränkt, die eine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufwerfen. Von den vielen Rechtsmitteln in Fällen des geistigen Eigentums hat der EuGH seit der Einführung dieser Beschränkung vor einigen Jahren nur eine Handvoll zur Entscheidung angenommen, die diese Schwelle überschritten.

Bösgläubige Anmeldungen sind ein Bereich des EU-Markenrechts, in dem es bisher noch verhältnismäßig wenig Rechtsprechung gibt. Einige Fragen zum Konzept der Bösgläubigkeit und seiner Anwendung auf einen bestimmten Fall bedürfen noch der Klärung durch die europäischen Gerichte“, sagte der in Wien ansässige IP-Partner Christian Schumacher, der das Verfahren beim EUIPO und beim EuG führte. “Wir freuen uns, dass wir mit diesem Fall zur Fortentwicklung der Rechtsprechung beitragen konnten.

Dieser Fall, in dem unser Schönherr EU-Markenteam unserem serbischen Mandanten zum Erfolg verholfen hat, ist ein großartiges Beispiel für unsere außerordentlich gute Zusammenarbeit bei länderübergreifenden IP-Mandaten“, fügte Andrea Radonjanin, IP-Partnerin in Belgrad, hinzu.

Das Schönherr-Team, das Tehnoexport in diesem EU-Markenlöschungsverfahren unterstützte, wurde von Christian Schumacher (Partner) und Andrea Radonjanin (Partner) geleitet und bestand außerdem aus Yelyzaveta Semenovykh (Rechtsanwaltsanwärterin) und Andrej Zoric (Rechtsanwaltsanwärter).

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