Österreichischer VfGH prüft SKY und ANOM

Die Verwertbarkeit der SKY und ANOM Chats werden nun vom VfGH überprüft

Wien (OTS) – Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat heute in einer Presseaussendung bekannt gegeben, dass er die Verwertbarkeit der SKY und ANOM Chat Verläufe vor österreichischen Gerichten überprüfen wird. So haben wir, RA Dr Sven Rudolf Thorstensen, für zwei Mandanten einen Antrag auf Aufhebung mehrere Bestimmungen der StPO beim VfGH gestellt, dies mit der Begründung, dass es nicht sein kann, dass in Österreich lebende Menschen von ausländischen Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden überwacht werden können während dies österreichische Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden in dieser Art und Weise nicht dürfen.
Dies hat faktisch zur Folge, dass die ausländischen Strafverfolgungsbehörden zuerst eine Vielzahl von Daten sammeln und anschließend diese an die österreichischen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Es werden daher faktisch die österreichischen Gesetze, welche den Umfang und die Art der Überwachung regeln, umgangen. Dies kann jedoch nicht sein. Schließlich müssen sämtliche Menschen in Österreich gleich behandelt werden, sowohl von der österreichischen Polizei als auch von der Polizei von anderen EU Mitgliedstaaten. Mit diesem Thema wird sind nun der VfGH intensiv auseinandersetzen. Es bleibt spannend.

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