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Moosbrugger: Land- und Forstwirt:innen erhalten künftig Zugriff auf ihre Daten

Politische Einigung in Brüssel zum Data Act – Zugang dürfte 2025 erfolgen

Wien (OTS) – “Seit Jahren fordern Land- und Forstwirt:innen Zugriff auf die von ihnen selbst erzeugten Daten von Traktoren, Mähdreschern, Melkrobotern usw. Durch den sogenannten Data Act sollen die Nutzerinnen und Nutzer ab 2025 vollen Zugriff auf ihre Informationen erhalten und diese auch weitergeben können. Damit sind wir einen entscheidenden Schritt weiter und es ist absehbar, dass eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer Österreich schlussendlich umgesetzt wird”, betont LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger im Hinblick auf die vorläufige politische Einigung in Brüssel. Die formelle Annahme ist noch ausständig.

Land- und Forstwirte liefern durch ihre Arbeiten mit Maschinen und Geräten automatisch tagtäglich Unmengen an wertvollen Daten direkt an die Hersteller dieser Produkte. Dabei betreffen diese Informationen oft nicht nur die Geräte selbst, sondern geben auch Aufschlüsse über die Betriebsführung, die Umwelt, den Boden und das Klima. Derzeit haben Nutzer:innen solcher Produkte keinen oder nur sehr beschränkten Zugriff auf ihre Daten, da Hersteller den Zugriff verweigern.

Gut gehütete Datensilos der Hersteller brechen langsam auf

Mit der Ende Juni auf europäischer Ebene erzielten vorläufigen Einigung zum Data Act sollten die gut gehüteten Datensilos der Hersteller langsam aufbrechen. Bisher wurde dem Data Act durch das Vorherrschen des Themas “Künstliche Intelligenz” eher wenig Aufmerksamkeit gewidmet, obwohl er einen Eckpfeiler der europäischen Datenstrategie darstellt und enormes Potenzial für die europäische Digitalwirtschaft birgt.

Der Data Act regelt den Zugriff der Nutzer:innen auf Daten von sogenannten „Internet of Things“-Produkten. Dabei handelt es sich um Geräte, die permanent elektronisch mit den Herstellern kommunizieren und diesen viele bei der Nutzung generierten Daten des Produkts und des gesamten Umfelds liefern. Gut bekannte Beispiele dafür sind smarte Uhren, Autos, Flugzeuge, Staubsauger, Drucker, Sprachassistenten, aber eben auch Traktoren sowie damit verbundenes Equipment sowie Drohnen oder Melkmaschinen. Die Zahl solcher „Internet of Things“-Produkte steigt exponentiell. Man schätzt, dass in den nächsten Jahren bereits mehr als 20 Milliarden solcher smarten Produkte auf dem Markt sein werden.

“Gerade in der Land- und Forstwirtschaft sind die Kosten für Investitionen in solche Geräte und Maschinen sehr hoch. Dementsprechend groß war bisher der Unmut im Sektor, dass trotz Erwerb dieser Produkte die selbst erzeugten Daten nicht oder nur gegen gesondertes Entgelt erhältlich sind. Unter dem Mantel der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse haben sich große Hersteller geweigert, die Daten mit den Land- und Forstwirt:innen zu teilen. Das soll sich nun endlich ändern”, betont Moosbrugger.

Innovationen vorantreiben, Wettbewerb forcieren, KMU einbinden

“Durch den Data Act sollen die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe als Nutzer:innen Zugriff auf die vom Produkt generierten Daten bekommen – und zwar vorzugsweise in Echtzeit, in einem geeigneten Format und mit Metadaten ausgestattet, damit sie auch entsprechend lesbar und nutzbar sind. Der Innovationsmotor im Data Act besteht aber vor allem darin, dass die Nutzer:innen auch berechtigt werden sollen, die Daten weiterzugeben. Damit möchte die EU vor allem kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit geben am Datenmarkt entsprechend teilzunehmen, den Wettbewerb zu forcieren und Innovationen zu erleichtern”, betont LKÖ-Daten- und Rechtsexperte Patrick Majcen.

“Der Vergangenheit angehören sollen künftig auch Lock-in-Effekte. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch andere Werkstätten künftig Maschinen reparieren können, indem sie Zugriff zu den erforderlichen Daten erhalten. Weiters wird es damit zum Beispiel auch möglich, dass Farm-Management-Systeme herstellerunabhängig Daten zur Effizienzsteigerung für die Landwirt:innen analysieren können, womit auch die Umwelt profitieren dürfte”, so der Experte.

Zugriffsverweigerung nur unter bestimmten Voraussetzungen

“Der Hersteller kann nur mehr dann Daten zurückhalten, wenn die Sicherheit des Produkts bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf dem Spiel stehen, oder wenn von demjenigen, der die Daten erhalten soll, keine entsprechenden Daten-Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. In einem solchen Fall soll jedoch künftig eine Behörde die Rechtmäßigkeit der Zurückhaltung der Daten prüfen und objektiv im Sinne einer innovativen Datenwirtschaft entscheiden”, erklärt Majcen.

Der Data Act wird nun noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU angenommen und tritt ca. 20 Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Bis dahin sollen auch vereinfachte und faire Muster-Datenteilungsverträge von der Europäischen Kommission ausgearbeitet werden, damit das volle Potenzial der Daten ausgeschöpft werden kann.

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