2.514 Fälle im Jahr 2025 – Nachfrage nach außergerichtlicher Konfliktlösung steigt weiter
Hohe Beteiligung der Unternehmen
Obwohl die Teilnahme an Schlichtungsverfahren freiwillig ist, beteiligten sich Unternehmen in rund 80 Prozent der Fälle aktiv am Verfahren. In 76 Prozent dieser Fälle konnte eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.
„Der Jahresbericht 2025 zeigt deutlich: Die Verbraucherschlichtung Austria ist ein wichtiges Instrument, um Konflikte effizient, kostengünstig und ohne Gerichtsverfahren zu lösen“, sagt Vereinsobmann Dr. Hermann Germ. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sei Vertrauen in faire außergerichtliche Lösungen besonders wichtig.
Weitere Zahlen und Details sind im Jahresbericht 2025 zusammengefasst, der auf der Website der Schlichtungsstelle veröffentlicht wurde.
Sachverständige bei komplexen Fällen
Bei Bedarf kann die Verbraucherschlichtung Austria Sachverständige in Verfahren einbeziehen. Möglich wird dies durch eine Förderung der Europäischen Union, sodass für Konsumenten und Unternehmen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Sachverständige wurden etwa bei Streitfällen über die Mangelhaftigkeit von Elektrogeräten, bei gekauften Fliesen oder bei der Reinigung hochwertiger Kleidungsstücke beigezogen. Ihr Einsatz ist zwar nur selten erforderlich, trägt jedoch häufig wesentlich zur Klärung komplexer Sachverhalte bei.
„Unsere juristische Expertise und die Möglichkeit einer kostenlosen Sachverständigeneinschätzung sind wesentliche Erfolgsfaktoren. In der überwiegenden Zahl der Fälle erzielen wir eine Einigung. Gelingt dies nicht, bleibt der Rechtsweg offen“, sagt Geschäftsführer Dr. Simon Eder.
Hohe Zufriedenheit bei Konsumenten und Unternehmen
Auch die Rückmeldungen der Beteiligten fallen positiv aus: 96 Prozent der Konsumenten und 87 Prozent der Unternehmen würden bei Bedarf erneut an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Trotz steigender Fallzahlen ist die Verbraucherschlichtung Austria – ebenso wie das System der alternativen Streitbeilegung – in der breiten Öffentlichkeit noch vergleichsweise wenig bekannt. Unternehmen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, Konsumentinnen und Konsumenten über zuständige Schlichtungsstellen zu informieren, wenn eine Streitigkeit bilateral nicht gelöst werden kann. Besonders bei kleineren Betrieben scheint diese Verpflichtung aber noch zu wenig bekannt zu sein.
Informationen für Konsumenten
Konsumentinnen und Konsumenten, die ein Problem mit einem Unternehmen haben und bilateral zu keiner Lösung kommen, können sich über ein Webformular oder per Post an die Verbraucherschlichtung Austria wenden. Alle Kontaktmöglichkeiten finden sich unter www.verbraucherschlichtung.at
Über die Verbraucherschlichtung Austria
Die Verbraucherschlichtung Austria ist seit Jänner 2016 eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG). Sie unterstützt Konsumenten und Unternehmen dabei, Streitigkeiten unparteiisch, effizient und kostenlos außergerichtlich zu lösen. Zuständig ist die Schlichtungsstelle unter anderem für Konflikte rund um den Kauf von Waren, Handwerksleistungen, Reisen, Versicherungen und verschiedene Dienstleistungen.





