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Anl. 3 vkrg

Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024

Kategorie:

Europäische Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungsmöglichkeiten nach dem Verbraucherkreditgesetz
Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 21.03.2013
Anl. 3 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers
Anl. 3 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts
Anl. 3 3. Kreditkosten
Anl. 3 4. Andere wichtige rechtliche Aspekte
Anl. 3 5. Zusätzlich zu gebende Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
Anhang III
(*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
In allen Fällen, in denen „falls zutreffend“ angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile durchstreichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.
Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.
Falls zutreffend
(*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
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