§ 8 vh-Übermg
Stand der Gesetzgebung: 02.06.2024
Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 02.06.2024
In Kraft seit : 16.03.1982
§ 8
Dieses Bundesgesetz schließt die Anwendung anderer zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder Übungen, nach denen Anträge auf Verfahrenshilfe übermittelt werden können, nicht aus.