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Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 01.01.2007
§ 4 Firmenfortführung
Führt der Hauptgesellschafter das von der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft betriebene Unternehmen weiter, kann er die bisherige Firma unter den Voraussetzungen des § 22 UGB fortführen.