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Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 28.07.2021
Anl. 3
Anhang III
Bericht gemäß § 7
Der Bericht gemäß § 7 hat folgende Daten zu enthalten:
- 1. Berichtszeitraum (Jahre)
- 2. Bezeichnung des Auftraggebers
- 3. gegebenenfalls: eindeutige Bezeichnung der Erfassungsgemeinschaft
- 4. Gesamtzahl aller leichten Straßenfahrzeuge der Klassen M, M und N
- 5. Gesamtzahl der sauberen leichten Straßenfahrzeuge der Klassen M, M und N
- 6. Gesamtzahl aller schweren Straßenfahrzeuge der Klassen N und N (LKW)
- 7. Gesamtzahl der sauberen schweren Straßenfahrzeuge und der emissionsfreien schweren Straßenfahrzeuge der Klassen N und N (LKW)
- 8. Gesamtzahl aller schweren Straßenfahrzeuge der Klasse M (Busse)
- 9. Gesamtzahl der sauberen, nicht emissionsfreien schweren Straßenfahrzeuge der Klasse M (Busse)
- 10. Gesamtzahl der emissionsfreien schweren Straßenfahrzeuge der Klasse M (Busse)