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Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 01.04.2016
§ 16 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.