§ 4 hstg 1995
Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
Kategorie:
Abschnitt IIStand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 01.01.2005
§ 4 Statistik des Warenverkehrs zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten
Anmeldestelle für Zwecke der Statistik des Warenverkehrs zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Bundesanstalt Statistik Österreich.