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§ 4 hstg 1995

Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024

Kategorie:

Abschnitt II
Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 01.01.2005
§ 4 Statistik des Warenverkehrs zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten
Anmeldestelle für Zwecke der Statistik des Warenverkehrs zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Bundesanstalt Statistik Österreich.
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