Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 14.12.2021
§ 19f Anpassung 2022
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung der Rentenleistung für das Jahr 2022 mit dem Faktor 1,030 vorzunehmen.