Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 14.11.2017
§ 19a Anpassung 2018
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung der Rentenleistung für das Jahr 2018 mit dem Faktor 1,022 vorzunehmen.