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Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 01.01.1990
§ 35 Juxausspielungen
Juxausspielungen sind Ausspielungen, bei denen auf jeden Spielanteil (Loszettel) ein Treffer entfällt und die Spieler durch Ziehung die auf ihre Spielanteile entfallenden Treffer ermitteln.