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Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 10.07.1945
§ 1 Wiederherstellung der Gerichtsorganisation.
Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes wird die am 13. März 1938 bestandene Organisation der Gerichte, staatsanwaltschaftlichen Behörden und sonstigen Justizanstalten Österreichs wieder hergestellt.