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1. Hauptstück Allgemeine BestimmungenStand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 01.08.2023
§ 1 Zweck
Dieses Bundesgesetz regelt grenzüberschreitende Umgründungen (Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen) von Kapitalgesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten.