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§ 5 eea-vsts-g

Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024

Kategorie:

3. Abschnitt Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung eines anderen Mitgliedstaates in Österreich (§ 1 Abs. 1 Z 2)
Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 15.08.2018
§ 5 Anzuwendendes Recht
Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, sind für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung in Österreich das Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991, und jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die für vergleichbare inländische Sachverhalte (Verfahren) gelten würden. Dies gilt auch für Zwangsmaßnahmen, die bei der Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung notwendig werden.
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