Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 29.01.2020
§ 6
Soweit für einzelne Unterrichtsgegenstände lehrplanmäßig nicht die Erteilung wöchentlicher Unterrichtsstunden Wochenstunden), sondern
- 1. nur die Abhaltung von Exkursionen oder tageweisen Lehrveranstaltungen oder
- 2. Fernunterricht