Kategorie:
Lehrverpflichtungsgruppe IVbStand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 01.02.1982
Anl. 4b
- 1. Bildnerische Erziehung in der siebenten und achten Klasse an Gymnasien, Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, soweit lehrplanmäßig Schularbeiten vorgesehen sind.
- 2. Musikerziehung in der siebenten und achten Klasse an Gymnasien, Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, soweit lehrplanmäßig Schularbeiten vorgesehen sind.
- 3. Stenotypie und Textverarbeitung an Handelsschulen, Handelsakademien und deren Sonderformen, an mittleren und höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe sowie an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.