§ 23 bb-sozpg
Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
Kategorie:
Abschnitt 7 SchlussbestimmungenStand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 29.12.2001
§ 23 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.