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II. HAUPTSTÜCK Abgabenbehördliches Vollstreckungs- und Sicherungsverfahren I. TEIL Vollstreckung I. Abschnitt Allgemeine BestimmungenStand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 01.07.2020
§ 4 Exekutionstitel
Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht.