Die Koralmbahn bringt verkürzte Reisezeit auf der Südstrecke – die Fahrgastrechte bleiben

Mit der Koralmbahn beginnt ein neues Zugzeitalter im Süden Österreichs. Die apf informiert über Rechte der Fahrgäste bei Verspätung, Zugausfall & Überfüllung.

Wien (OTS) – Am Wochenende wurde ein Jahrhundertbauprojekt, die Koralmbahn mitsamt Koralmtunnel, feierlich eröffnet. Nach einem ersten historischen Personenzugdurchlauf durch den 33 km langen Tunnel auf der Strecke zwischen Graz und Klagenfurt startet am Wochenende der reguläre Fahrbetrieb mit Fahrzeiten von nur noch 41 Minuten zwischen den Landeshauptstädten. Dies stellt einen Meilenstein für Mobilität, Klimaschutz, regionale Entwicklung und den Wettbewerb im Bahnverkehr dar.

Mit den erwarteten hohen Fahrgastzahlen von mehr als 10.000 Personen am Premierenwochenende und künftig mehr Pendlerinnen und Pendlern bzw. Reisenden zwischen Steiermark, Kärnten und darüber hinaus stehen auch die Fahrgastrechte im Fokus: Was passiert, wenn Züge verspätet sind, ausfallen oder überfüllt sind? Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) klärt auf.

Rechte bei Verspätung & Zugausfall

Dank EU-weit geltender Fahrgastrechte und ergänzender Regelungen in Österreich haben Reisende mit der Bahn bei Verspätungen und Zugausfällen klare Ansprüche:

  • Ab 60 Minuten Verspätung: Anspruch auf 25 % des Ticketpreises als Entschädigung
  • Ab 120 Minuten Verspätung: 50 % des Ticketpreises

Diese Entschädigung kann über ein Online-Formular direkt beim Bahnunternehmen (ÖBB PV bzw. Westbahn ab März 2026) eingereicht werden.

Zugausfall und alternative Beförderung

Fällt der Zug aus, haben Fahrgäste das Recht auf Ticketrückerstattung, kostenfreie Mitnahme im nächsten Zug oder eine alternative Beförderung bei vergleichbaren Bedingungen ohne Zusatzkosten. Eine Fahrt mit dem Taxi zwischen Graz und Klagenfurt ist bei einem Ausfall auf der Koralmbahn etwa dann zulässig, wenn es sich um die letzte Zugverbindung des Tages gehandelt hat. Falls keine alternative Beförderung organisiert wird, kann auch eine Hotelübernachtung in Anspruch genommen werden. Bevor man jedoch eigenständig eine Unterkunft oder ein Taxi bucht, sollte unbedingt Kontakt mit dem Bahnunternehmen aufgenommen werden.

Betreuung während des Wartens

Wenn klar ist, dass eine Verspätung länger dauert, müssen die Bahnunternehmen angemessene Betreuung leisten, etwa in Form von Mahlzeiten und Erfrischungen, soweit diese im Zug bzw. am Bahnhof verfügbar sind.

Überfüllte Züge & Sicherheit – was gilt?

Auch wenn ein Zug, etwa am Premierenwochenede der Koralmbahn, aufgrund hoher Nachfrage sehr voll ist, gelten klare Regeln:

  • Fahrgäste müssen grundsätzlich den Anweisungen des Bordpersonals Folge leisten – Sicherheit geht vor.
  • Sollte ein Zug aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen nicht alle Wartenden aufnehmen, muss eine alternative Beförderung angeboten werden, entweder im nächsten Zug oder über andere Verkehrsmittel.
  • In solchen Fällen gelten ebenfalls die Fahrgastrechte bei Zugausfall oder Verspätung. Die apf empfiehlt an starken Reisetagen eine Sitzplatzreservierung und die Überfüllung bzw. Nichtmitnahme zu dokumentieren.

Was tun bei Problemen? APF hilft kostenlos

Die APF unterstützt Fahrgäste kostenlos und unabhängig bei der Durchsetzung ihrer Rechte, z. B. wenn:

  • Entschädigungsanträge vom Bahnunternehmen abgelehnt werden
  • Unzureichende Betreuung bei Zugausfällen und Verspätungen erfolgt
  • Berechtigte Ansprüche nicht erfüllt werden
  • Probleme mit Erstattungen auftreten

Betroffene Fahrgäste, die keine Einigung mit dem Bahnunternehmen erzielen konnten, können sich direkt an die APF wenden – telefonisch oder über das Online-Formular.

Mit dem Start der Koralmbahn wird ein erheblicher Zuwachs an Passagieren im Fern- und Regionalverkehr erwartet. Die APF empfiehlt daher:

  • Tickets und Buchungsbestätigungen sorgfältig aufbewahren.
  • Rechnungen für getätigte Ausgaben (Snacks, Getränke, Hotel) aufbewahren.
  • Unmittelbar die Entschädigungs- oder Erstattungsanträge an das Bahnunternehmen stellen, sobald die Reise beendet ist.

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