Art. 4
Art. 4
Fassung: 1. Juni 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 4 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)?
- KernaussageArt. 4 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
SICHERHEITSKLASSIFIZIERUNGSSTUFEN
(1) Jede klassifizierte Information, die im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt wird, wird mit der entsprechenden Sicherheitsklassifizierungsstufe gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen der Parteien gekennzeichnet.
(2) Die folgenden Klassifizierungsstufen sind gleichwertig:
Republik Österreich
Republik Finnland
Englische Übersetzung
STRENG GEHEIM
ERITTÄIN SALAINEN
oder
YTTERST HEMLIG
“top secret”
GEHEIM
SALAINEN
oder
HEMLIG
“secret”
VERTRAULICH
LUOTTAMUKSELLINEN
oder
KONFIDENTIELL
“confidential”
EINGESCHRÄNKT
KÄYTTÖ RAJOITETTU
oder
BEGRÄNSAD TILLGÅNG
”restricted”
(3) Der Empfänger stellt sicher, dass Klassifizierungen, außer wie durch die herausgebende Partei schriftlich genehmigt, nicht abgeändert oder widerrufen werden. Die herausgebende Partei informiert den Empfänger unverzüglich über jede Abänderung oder jeden Widerruf der Sicherheitsklassifizierungsstufe der übermittelten klassifizierten Informationen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 4 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland) in einfachen Worten?
Art. 4 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2018 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. Mai 2018
- Fassung seit
- 1. Juni 2018
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 15:49
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