Art. 10
Art. 10 ARTIKEL 10
Fassung: 1. Oktober 2009 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 10 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)?
- KernaussageArt. 10 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R) behandelt "ARTIKEL 10" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Besuche, die Zugang zu klassifizierten Informationen erfordern, sind nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen staatlichen Behörde...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
ARTIKEL 10
BESUCHE
(1) Besuche, die Zugang zu klassifizierten Informationen erfordern, sind nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen staatlichen Behörde oder Stelle möglich. Die Erlaubnis wird nur solchen Personen erteilt, die gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zum Zugang zu klassifizierten Informationen der jeweiligen Klassifizierungsstufe ordnungsgemäß befugt sind.
(2) Besuchsanträge sind mindestens zwei Wochen vor dem Besuch über die zuständigen staatlichen Behörden oder Stellen zu stellen, in dringenden Fällen kurzfristiger oder gemäß anderen zwischen den zuständigen staatlichen Behörden oder Stellen vereinbarten Verfahren. Der Schutz personenbezogener Daten ist zu gewährleisten.
(3) Besuchsanträge sollen insbesondere folgende Angaben enthalten:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 10 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R) in einfachen Worten?
Art. 10 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R) behandelt "ARTIKEL 10" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Oktober 2009 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 24. März 2015
- Fassung seit
- 1. Oktober 2009
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 05:37
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