Staatsverträge

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN AUSTAUSCH UND GEGENSEITIGEN SCHUTZ KLASSIFIZIERTER INFORMATIONEN

Vertrag – Tschechische RFassung seit 1. Oktober 2009RIS-Stand 24. März 2015

RIS-Gesetzesnummer 20006472 · BGBl. III Nr. 95/2009 · 49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Original im RIS öffnen

Art. 1

Art. 1 ARTIKEL 1

Fassung: 1. Oktober 2009 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 1 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)?

  • KernaussageArt. 1 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R) behandelt "ARTIKEL 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: „Klassifizierte Informationen“ sind jegliche Informationen, unabhängig von ihrer Form, die gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht als...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

ARTIKEL 1

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Im Sinne dieses Abkommens:

„Klassifizierte Informationen“ sind jegliche Informationen, unabhängig von ihrer Form, die gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und gekennzeichnet worden sind, um ihren Schutz vor unbefugter Preisgabe, missbräuchlicher Verwendung und Verlust zu gewährleisten.

„Anwendbares innerstaatliches Recht“ sind alle Gesetze und sonstigen Vorschriften entweder der Republik Österreich oder der Tschechischen Republik.

„Herausgeber“ ist die herausgebende Partei sowie jede ihrer Hoheitsgewalt unterstehende natürliche oder juristische Person, die klassifizierte Informationen freigibt.

„Empfänger“ ist die empfangende Partei sowie jede ihrer Hoheitsgewalt unterstehende natürliche oder juristische Person, die klassifizierte Informationen empfängt.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R) in einfachen Worten?

Art. 1 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R) behandelt "ARTIKEL 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
24. März 2015
Fassung seit
1. Oktober 2009
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 05:37
Frühere Fassungen

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