Art. 9
Art. 9 ARTIKEL 9
Fassung: 1. Dezember 2008 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 9 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland)?
- KernaussageArt. 9 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland) behandelt "ARTIKEL 9" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Klassifizierte Informationen werden gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht nachweislich und auf eine Weise vernichtet, die eine...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
ARTIKEL 9
VERNICHTUNG
Klassifizierte Informationen werden gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht nachweislich und auf eine Weise vernichtet, die eine teilweise oder vollständige Wiederherstellung unmöglich macht. Informationen, die als STRENG GEHEIM/SEVIŠĶI SLEPENI/TOP SECRET eingestuft sind, werden nicht vernichtet, sondern an den Herausgeber rückübermittelt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 9 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland) in einfachen Worten?
Art. 9 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland) behandelt "ARTIKEL 9" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Dezember 2008 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. September 2014
- Fassung seit
- 1. Dezember 2008
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 05:36
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Verweise
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