Verordnungen

Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz

VerordnungFassung seit 25. November 2021RIS-Stand 25. November 2021

RIS-Gesetzesnummer 20011703 · BGBl. II Nr. 486/2021 · 26/01 Wettbewerbsrecht · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1 Geltungsbereich

Fassung: 25. November 2021 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 1 Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz?

  • Kernaussage§ 1 Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.
  • Für wen relevantFür Zustell- und Vollstreckungsersuchen einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Europäischen Wettbewerbsnetz nach § 14a des Wettbewerbsgesetzes.
  • Was konkret geregelt wirdErfasst werden: Zustell- und Vollstreckungsersuchen einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Europäischen Wettbewerbsnetz nach § 14a des Wettbewerbsgesetzes – WettbG,...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt für Zustell- und Vollstreckungsersuchen einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Europäischen Wettbewerbsnetz nach § 14a des Wettbewerbsgesetzes – WettbG, BGBl. I Nr. 62/2002.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz in einfachen Worten?

§ 1 Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.

Für wen ist § 1 Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz relevant?

Für Zustell- und Vollstreckungsersuchen einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Europäischen Wettbewerbsnetz nach § 14a des Wettbewerbsgesetzes.

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Gilt in dieser Darstellung von 25. November 2021 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
25. November 2021
Fassung seit
25. November 2021
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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